Ab diesem Datum gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Wer einen Chatbot auf der Website betreibt, muss Nutzer darüber informieren, dass sie mit einer KI sprechen. Auch künstlich erzeugte Texte ohne menschliche Kontrolle oder Bilder/Videos welche nicht klar als KI-generiert erkenntlich sind, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Die viel diskutierten Pflichten für Hochrisiko-Systeme wurden dagegen auf Dezember 2027 verschoben. Wir prüfen mit Ihnen, was davon Ihren Betrieb tatsächlich betrifft.
Stand: August 2026. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
